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m[zwo] GmbH
Training. Beratung. Coaching.
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Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der m[zwo] GmbH.
Stand 01.03.2008
1. Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Rechtsgeschäfte der m[zwo] GmbH
mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“.
- Die m[zwo] GmbH erbringt
Seminar- und weitergehende Dienstleistungen für den
Auftraggeber durch von der m[zwo] GmbH eingesetzte Trainer und Unternehmensberater.
- Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung
ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung,
den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen
oder einer ergänzenden Vereinbarung.
- Bei Seminaren oder Moderationen gilt die Leistung als
erbracht, wenn die entsprechende Maßnahme gemäß den
vereinbarten Inhalten und Methoden durchgeführt wurde.
- Zu den Seminarleistungen gehören nicht die Vorbereitung
der Seminarräume, Erstellung von Handouts, die
Begleitung von übungen zur Seminarnachbereitung und
sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich
sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen.
Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt
werden.
2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
- Die m[zwo] GmbH wird als selbständiger
Unternehmer für den Auftraggeber tätig.
- Die m[zwo] GmbH bedient sich
zur Vertragserfüllung eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter.
- Fallweise kann sich die m[zwo] GmbH selbständiger Trainer bedienen. Diese werden
ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen
Firma und eines eigenen werblichen Auftrittes tätig.
- Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen
des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich
zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen
und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für
den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.
3. Vertragsdurchführung
- Der Auftraggeber stellt der m[zwo] GmbH diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen
zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen
Erbringung der Leistung von der m[zwo] GmbH nötig sind.
- Die m[zwo] GmbH ist berechtigt,
die Durchführung von Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen
abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen.
(Ein wesentlicher Grund bei Seminaren liegt z.B.
dann vor, wenn nach Einschätzung des von der m[zwo] GmbH eingesetzten Trainers die
Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie
die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe,
die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.)
4. Qualitätsanforderung
- Die Trainer der m[zwo] GmbH
werden die Dienstleistungen methodisch, didaktisch und
pädagogisch in qualifizierter Weise durchführen. Sie
halten ihr Wissen und Können in geeigneter Art und
Weise aktuell.
5. Ausfallregelung, Rücktritt
- Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber bis zu
vier Wochen vor Trainingsbeginn sind 50 % des Trainingshonorars
zu entrichten.
- Bei Stornierung durch den Auftraggeber bis unter
zwei Wochen vor den vereinbarten Termin, fallen 100 %
des vereinbarten Honorars an.
6. Lieferungen und Leistungen
- Die Preise der m[zwo] GmbH
sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend und unverbindlich
und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung
durch die eingesetzten Kooperationspartner von der
m[zwo] GmbH.
- Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung
oder dem Auftragsangebot der m[zwo] GmbH, spätestens jedoch durch
Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den
Auftraggeber zustande.
- Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen
Leistungsvermögen der m[zwo] GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und
vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse,
unabhängig davon, ob diese bei der m[zwo] GmbH oder beim Kooperationspartner
eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen,
Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen,
Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete
Materialanlieferungen.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
- Der Auftraggeber zahlt der m[zwo] GmbH für die festgelegten Leistungen die im
Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und
andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten;
übernachtungskosten und sonstige Spesen werden
dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen
Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.
- Die m[zwo] GmbH wird nach
Durchführung des Seminars dem Auftraggeber die vereinbarte
Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind
14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
8. Haftung
- Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes
ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers
–gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen.
Die m[zwo] GmbH haftet deshalb
insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn
oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
- Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die
Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
- Sofern die m[zwo] GmbH fahrlässig
eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden der m[zwo] GmbH auf die Ersatzleistung
ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt.
Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt
des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Soweit eine Haftung der m[zwo] GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Geheimhaltung, Kundenschutz
- Die m[zwo] GmbH verpflichtet
sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages
erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen,
Strategien oder andere vertrauliche Informationen
zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu handhaben.
Mitarbeiter oder hinzugezogene Trainer sind in gleicher
Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
- Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen,
Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über
Die m[zwo] GmbH sowie deren
Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich
seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden
und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des
Vertrages bestehen.
- Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen,
bezogen auf alle Informationen über die m[zwo] GmbH, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen,
Verlautbarungen oder in den Medien der
m[zwo] GmbH enthalten sind, zu
bewahren.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren
oder mittelbaren Geschäfte mit den Trainern
oder Unternehmensberatern zu tätigen, die zuvor im
Auftrag der m[zwo] GmbH tätig
gewesen sind und die der Auftraggeber durch die
m[zwo] GmbH kennen gelernt
hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle Geschäftsvorbereitenden
Maßnahmen.
- Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige,
bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen
den Parteien.
10. Gerichtsstand
- Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird
der Geschäftssitz der m[zwo] GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
11. Sonstige Bestimmungen
- Nebenabreden, änderungen oder Ergänzungen bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche
aus dem Vertrag abzutreten.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der m[zwo] GmbH mit Hilfe automatischer
Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der
m[zwo] GmbH seine ausdrückliche
Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher
Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung
notwendiger Daten.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich
möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der
gewollten Regelung am nächsten kommt.