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Our terms and conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen der m[zwo] GmbH.


Stand 01.03.2008

1. Geltungsbereich
  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der m[zwo] GmbH mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“.
  2. Die m[zwo] GmbH erbringt Seminar- und weitergehende Dienstleistungen für den Auftraggeber durch von der m[zwo] GmbH eingesetzte Trainer und Unternehmensberater.
  3. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen oder einer ergänzenden Vereinbarung.
  4. Bei Seminaren oder Moderationen gilt die Leistung als erbracht, wenn die entsprechende Maßnahme gemäß den vereinbarten Inhalten und Methoden durchgeführt wurde.
  5. Zu den Seminarleistungen gehören nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, die Begleitung von übungen zur Seminarnachbereitung und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.
2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner
  1. Die m[zwo] GmbH wird als selbständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.
  2. Die m[zwo] GmbH bedient sich zur Vertragserfüllung eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter.
  3. Fallweise kann sich die m[zwo] GmbH selbständiger Trainer bedienen. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und eines eigenen werblichen Auftrittes tätig.
  4. Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.
3. Vertragsdurchführung
  1. Der Auftraggeber stellt der m[zwo] GmbH diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung von der m[zwo] GmbH nötig sind.
  2. Die m[zwo] GmbH ist berechtigt, die Durchführung von Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. (Ein wesentlicher Grund bei Seminaren liegt z.B. dann vor, wenn nach Einschätzung des von der m[zwo] GmbH eingesetzten Trainers die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.)
4. Qualitätsanforderung
  1. Die Trainer der m[zwo] GmbH werden die Dienstleistungen methodisch, didaktisch und pädagogisch in qualifizierter Weise durchführen. Sie halten ihr Wissen und Können in geeigneter Art und Weise aktuell.
5. Ausfallregelung, Rücktritt
  1. Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber bis zu vier Wochen vor Trainingsbeginn sind 50 % des Trainingshonorars zu entrichten.
  2. Bei Stornierung durch den Auftraggeber bis unter zwei Wochen vor den vereinbarten Termin, fallen 100 % des vereinbarten Honorars an.
6. Lieferungen und Leistungen
  1. Die Preise der m[zwo] GmbH sind bis zum Vertragsabschluß freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner von der m[zwo] GmbH.
  2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot der m[zwo] GmbH, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.
  3. Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der m[zwo] GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der m[zwo] GmbH oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.
7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
  1. Der Auftraggeber zahlt der m[zwo] GmbH für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Fahrtkosten; übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.
  2. Die m[zwo] GmbH wird nach Durchführung des Seminars dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
8. Haftung
  1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers –gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Die m[zwo] GmbH haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
  2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  3. Sofern die m[zwo] GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden der m[zwo] GmbH auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Soweit eine Haftung der m[zwo] GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Geheimhaltung, Kundenschutz
  1. Die m[zwo] GmbH verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Strategien oder andere vertrauliche Informationen zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu handhaben. Mitarbeiter oder hinzugezogene Trainer sind in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
  2. Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über Die m[zwo] GmbH sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
  3. Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über die m[zwo] GmbH, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien der m[zwo] GmbH enthalten sind, zu bewahren.
  4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Trainern oder Unternehmensberatern zu tätigen, die zuvor im Auftrag der m[zwo] GmbH tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch die m[zwo] GmbH kennen gelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle Geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.
  5. Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.
10. Gerichtsstand
  1. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Geschäftssitz der m[zwo] GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
11. Sonstige Bestimmungen
  1. Nebenabreden, änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der m[zwo] GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit der m[zwo] GmbH seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.
  5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.


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